Gebührenverordnung darf Veranstaltungen im öffentlichen Raum nicht einschränken

Die Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) bedroht Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit dem Verbot, angemessene Standgebühren zu erheben. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Umsetzungsverordnung erst sieben Jahre nach in Krafttreten des NöRG vorgelegt wird.


 

Foto: Marc Gilgen

Die FDP. Die Liberalen Basel-Stadt erachten den öffentlichen Raum als eine zentrale Ressource für unser Gemeinwesen, dem eine wichtige gesellschaftliche und demokratische Funktion zukommt. Mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) trat vor sieben Jahren ein neues Gesetz in Kraft, das die Grundlage für spezielle Nutzungspläne (SNUPs), die Unterscheidung zwischen Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Veranstalterbewilligungen schuf.

Leider legt die Regierung erst sieben Jahre später die Verordnung vor, welche die Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes unterscheidet und Veranstalterbewilligungen vorsieht. Die SNUPs sind auch nach sieben Jahren nicht verabschiedet. Die FDP.Die Liberalen erwartet von der Regierung und der Verwaltung, dass die Umsetzung von Gesetzten auf Verordnungs- und Planebene künftig deutlich schneller vonstatten geht.

Inhaltlich begrüssen die FDP.Die Liberalen GebV NöRG grundsätzlich, fordern aber, dass § 6 bezüglich der Veranstalterbewilligung gestrichen oder angepasst wird. Dieser Paragraph bedroht in der vorgelegten Fassung zahlreiche Veranstaltungen, indem ihnen verboten wird, angemessene Standgebühren von Dritten zu erheben. Insbesondere Veranstaltungen, die von den Nutzungsgebühren befreit sind, würden so der Möglichkeit beraubt, über die Standgebühren Einnahmen für die Durchführung ihrer Anlässe zu erwirtschaften. Schliesslich können die FDP.Die Liberalen nicht nachvollziehen, wieso der Standortförderung in der Verordnung neben zahlreichen anderen förderungswürdigen Interessen ein explizites Vorrecht eingeräumt wird.


Kontakt:
Elias Schäfer, Vizepräsident, 078 739 75 09