Motorfahrzeugsteuern: FDP pocht auf Kostenneutralität und fordert befristete maximale Obergrenze für Erhöhungen

Die Basler FDP fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge eine Vereinfachung des Steuersystems. So sollen künftig nur noch der CO2-Ausstoss und das Leergewicht massgebend für die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer sein. Die Revision soll, ausgehend vom Jahr 2013, kostenneutral erfolgen. Das damalige Versprechen des Regierungsrates ist zwingend einzuhalten: Die seit der letzten Revision zu viel bezogenen rund CHF 4 Mio. sind steuersenkend einzusetzen. Zudem soll für allfällige Erhöhungen eine auf mindestens drei Jahre befristete maximale Obergrenze von plus 20% festgelegt werden.

Bereits bei der Revision im Jahr 2013 hat sich die FDP-Fraktion gegen das heutige System gewehrt, welches kompliziert ist und Hybrid- und Elektrofahrzeuge benachteiligt. Daher begrüsst die FDP, dass diese Benachteiligung nun aufgehoben bzw. minimiert werden soll. Ebenso begrüsst sie die Vereinfachung des Steuersystems.

 

Die FDP ist demgegenüber enttäuscht, dass die 2013 als Vorgabe gegebene Kostenneutralität bei der Einführung des bestehenden Gesetzes nicht eingehalten und dass auch mit der vorliegenden Vorlage keine entsprechende Korrektur vorgenommen wurde. Die FDP erwartet, dass die zu viel bezogenen rund CHF 4 Mio. steuersenkend eingesetzt werden. Sie behält sich entsprechende Schritte bzw. Anträge vor.

 

Die Motorfahrzeugsteuer soll, wie im Ratschlagsentwurf richtigerweise ausgeführt wird, in erster Linie als Entgelt für die Benutzung der Strasseninfrastruktur angesehen werden. Weil aber die Motorfahrzeugsteuer ein Entgelt für die Benutzung der Strasseninfrastruktur ist, darf die Leistung keine Rolle spielen. Die FDP vertritt daher die Auffassung, dass neben dem CO2 Ausstoss lediglich das Leergewicht bei der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer berücksichtigt werden soll.

 

Schliesslich soll im Einzelfall eine Erhöhung von maximal 20% (Basisjahr 2012) möglich sein. Hierzu ist eine auf mindestens drei Jahre befristete maximale Obergrenze festzulegen.

 

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Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07