Vernehmlassung zum Ratschlag betreffend Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen vom 21. April 1994 (Wahlgesetz) und weiterer Erlasse

Faktenbasierter politischer Diskurs dank Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen und Aufschlüsselung nach Quartieren

Die FDP Basel-Stadt begrüsst, dass der Regierungsrat das Anliegen der FDP Basel-Stadt (Anzug Urgese und Konsorten) hinsichtlich Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen aufnimmt. Die Befragungen verbessern die Erkenntnisse zu den Treibern von politischen Entscheidungen und ermöglichen somit eine faktenbasierte und lösungsorientierte Politik. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen von Nachwahlbefragungen die Kosten überwiegt. Die FDP Basel-Stadt kritisiert deshalb, dass der Regierungsrat zwar eine gesetzliche Grundlage schaffen, von seiner bisherigen Praxis de facto jedoch nicht abweichen will. Die FDP fordert, dass die gesetzliche Grundlage breiter gefasst wird. So sollen Befragungen auch dann möglich sein, wenn ein Volksentscheid knapp ausgefallen ist oder es sich um ein besonders umstrittenes Thema handelte. In solchen Fällen kann eine Befragung der Stimmberechtigten zu politikrelevanten Erkenntnissen führen, die für die weitere politische Arbeit von Parlament und Regierung von Nutzen sein können.

 

Die Sorge des Regierungsrates, dass eine Aufschlüsselung von Wahlergebnissen zu gesellschaftlichen Spaltungen führen könnte, teilen wir nicht. Wie die Nachwahlbefragungen, führt eine Aufschlüsselung der Abstimmungsresultate zu mehr Transparenz und somit zu einem besseren Verständnis der politischen Akteure für die Bedürfnisse der Bevölkerung. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen ausserdem, dass eine Aufschlüsselung keine negativen Konsequenzen hat. Wir sind überzeugt, dass der Regierungsrat eine Aufschlüsselung nach Quartieren effizient und für die Bevölkerung gewinnbringend gewährleisten könnte.

 

Bessere Meinungsbildung dank Fristverlängerung

Die FDP Basel-Stadt vermisst in der vorgeschlagenen Änderung des Wahlgesetzes die Umsetzung der Motion Friedl betreffend Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen. Die heutige Frist von zwei Monaten ist i.d.R für politische Akteure zu kurz, um die Meinung der Basis zu evaluieren, eine Kampagne zu planen und die Bevölkerung zu überzeugen. Die FDP hat kein Verständnis dafür, dass die Staatskanzlei, entgegen ihrer ursprünglichen Zusage und ohne vorherige Absprache mit der zuständigen Grossratskommission, darauf verzichtet hat, diese Forderung in die Vernehmlassungsvorlage zu integrieren. Die JSSK des Grossen Rates hat aufgrund dieser Zusage ihre Arbeiten vorübergehend sistiert. Der einseitige Entscheid hat nicht nur zu einem Zeitverlust geführt, sondern auch dazu, dass keine öffentliche Meinungsbildung im Rahmen der Vernehmlassung stattfinden konnte. Die FDP Basel-Stadt kritisiert dieses obstruktive Vorgehen des Regierungsrates und fordert, dass die Frist auf mindestens drei Monate verlängert wird, um eine bessere und faktenbasiertere Meinungsbildung sicherzustellen. 

 

 

 

E- und Smart Voting kann Demokratie stärken

Die FDP Basel-Stadt hat sich in der Vergangenheit klar gegen E-Voting im Grossen Rat ausgesprochen, und dieser Standpunkt bleibt auch heute bestehen. Die Bedenken bezüglich der Sicherheit und der Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sind nach wie vor ein zentrales Anliegen.

 

Hinsichtlich der „Smart Voting“-Projekte zeigt sich die FDP Basel-Stadt kritisch. Die vorgestellten Konzepte erscheinen uns zu komplex und könnten gerade bei Wahlen die Verständlichkeit und Transparenz der Abstimmungen beeinträchtigen. Wir befürchten, dass solche Modelle nicht nur zu einer Überforderung vieler Bürgerinnen und Bürger führen, sondern auch das Vertrauen in die demokratischen Prozesse gefährden könnten.

 

Zudem darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Kanton Basel-Stadt aktuell mit der Umsetzung grundlegender Digitalisierungsprojekte zu kämpfen hat. Es gibt noch zahlreiche Herausforderungen bei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen, und wir stellen uns die Frage, ob es sinnvoll ist, noch komplexere digitale Abstimmungsprozesse einzuführen, bevor die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung zufriedenstellend gelöst sind.

 

Die FDP Basel-Stadt ist sich bewusst, dass Innovationen in der Demokratie wichtig sind, jedoch sollten diese nicht zu Lasten der Klarheit und der grundlegenden Prinzipien von Wahlen und Abstimmungen gehen. Daher lehnen wir die Pilotprojekt-Klausel zum Smart Voting ab und setzen auf Lösungen, die die Integrität der demokratischen Prozesse wahren.

 

 

 

 

 

Faktenbasierter politischer Diskurs dank Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen und Aufschlüsselung nach Quartieren

Die FDP Basel-Stadt begrüsst, dass der Regierungsrat das Anliegen der FDP Basel-Stadt (Anzug Urgese und Konsorten) hinsichtlich Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen aufnimmt. Die Befragungen verbessern die Erkenntnisse zu den Treibern von politischen Entscheidungen und ermöglichen somit eine faktenbasierte und lösungsorientierte Politik. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen von Nachwahlbefragungen die Kosten überwiegt. Die FDP Basel-Stadt kritisiert deshalb, dass der Regierungsrat zwar eine gesetzliche Grundlage schaffen, von seiner bisherigen Praxis de facto jedoch nicht abweichen will. Die FDP fordert, dass die gesetzliche Grundlage breiter gefasst wird. So sollen Befragungen auch dann möglich sein, wenn ein Volksentscheid knapp ausgefallen ist oder es sich um ein besonders umstrittenes Thema handelte. In solchen Fällen kann eine Befragung der Stimmberechtigten zu politikrelevanten Erkenntnissen führen, die für die weitere politische Arbeit von Parlament und Regierung von Nutzen sein können.

 

Die Sorge des Regierungsrates, dass eine Aufschlüsselung von Wahlergebnissen zu gesellschaftlichen Spaltungen führen könnte, teilen wir nicht. Wie die Nachwahlbefragungen, führt eine Aufschlüsselung der Abstimmungsresultate zu mehr Transparenz und somit zu einem besseren Verständnis der politischen Akteure für die Bedürfnisse der Bevölkerung. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen ausserdem, dass eine Aufschlüsselung keine negativen Konsequenzen hat. Wir sind überzeugt, dass der Regierungsrat eine Aufschlüsselung nach Quartieren effizient und für die Bevölkerung gewinnbringend gewährleisten könnte.

 

Bessere Meinungsbildung dank Fristverlängerung

Die FDP Basel-Stadt vermisst in der vorgeschlagenen Änderung des Wahlgesetzes die Umsetzung der Motion Friedl betreffend Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen. Die heutige Frist von zwei Monaten ist i.d.R für politische Akteure zu kurz, um die Meinung der Basis zu evaluieren, eine Kampagne zu planen und die Bevölkerung zu überzeugen. Die FDP hat kein Verständnis dafür, dass die Staatskanzlei, entgegen ihrer ursprünglichen Zusage und ohne vorherige Absprache mit der zuständigen Grossratskommission, darauf verzichtet hat, diese Forderung in die Vernehmlassungsvorlage zu integrieren. Die JSSK des Grossen Rates hat aufgrund dieser Zusage ihre Arbeiten vorübergehend sistiert. Der einseitige Entscheid hat nicht nur zu einem Zeitverlust geführt, sondern auch dazu, dass keine öffentliche Meinungsbildung im Rahmen der Vernehmlassung stattfinden konnte. Die FDP Basel-Stadt kritisiert dieses obstruktive Vorgehen des Regierungsrates und fordert, dass die Frist auf mindestens drei Monate verlängert wird, um eine bessere und faktenbasiertere Meinungsbildung sicherzustellen. 

 

 

 

E- und Smart Voting kann Demokratie stärken

Die FDP Basel-Stadt hat sich in der Vergangenheit klar gegen E-Voting im Grossen Rat ausgesprochen, und dieser Standpunkt bleibt auch heute bestehen. Die Bedenken bezüglich der Sicherheit und der Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sind nach wie vor ein zentrales Anliegen.

 

Hinsichtlich der „Smart Voting“-Projekte zeigt sich die FDP Basel-Stadt kritisch. Die vorgestellten Konzepte erscheinen uns zu komplex und könnten gerade bei Wahlen die Verständlichkeit und Transparenz der Abstimmungen beeinträchtigen. Wir befürchten, dass solche Modelle nicht nur zu einer Überforderung vieler Bürgerinnen und Bürger führen, sondern auch das Vertrauen in die demokratischen Prozesse gefährden könnten.

 

Zudem darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Kanton Basel-Stadt aktuell mit der Umsetzung grundlegender Digitalisierungsprojekte zu kämpfen hat. Es gibt noch zahlreiche Herausforderungen bei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen, und wir stellen uns die Frage, ob es sinnvoll ist, noch komplexere digitale Abstimmungsprozesse einzuführen, bevor die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung zufriedenstellend gelöst sind.

 

Die FDP Basel-Stadt ist sich bewusst, dass Innovationen in der Demokratie wichtig sind, jedoch sollten diese nicht zu Lasten der Klarheit und der grundlegenden Prinzipien von Wahlen und Abstimmungen gehen. Daher lehnen wir die Pilotprojekt-Klausel zum Smart Voting ab und setzen auf Lösungen, die die Integrität der demokratischen Prozesse wahren.