Agenda

Vereinfachung bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

. - 00:00

Sich anmelden

In der April-Sitzung überwies der Grosse Rat meine Motion zur Vereinfachung bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer an den Regierungsrat.

von Andreas Zappalà Kandanidat Grossratswahlen Riehen

Der Regierungsrat muss nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Die Motion verlangt für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer eine Pauschalierung der Anlagekosten, wenn das Haus älter als 10 Jahre ist und die steuerpflichtige Person die effektiven Anlagekosten nicht nachweisen kann. Zudem soll nach einer Besitzdauer von max. 30 Jahren eine Steuerbefreiung gelten.

Das System in Basel-Stadt ist sehr kompliziert und ist besonders bei langjähriger Besitzdauer stossend. So zahlt der Verkäufer seines Grundeigentums in Basel-Stadt eine Steuer von mindestens 12% des Gewinns, auch wenn die Liegenschaft oder das Grundstück seit Jahrzehnten im Besitz des Verkäufers oder seiner Familie war. Ebenso muss der Grundeigentümer seinen Einstandswert und die getätigten Investitionen nachweisen, auch wenn der Erwerb schon fast 40 Jahre zurückliegt. Dass diese Berechnungsart zu verzerrten Resultaten führt, leuchtet ein, denn im Gegensatz zu anderen Kantonen wird die Inflation nicht berücksichtigt, was zu künstlich überhöhten Buchgewinnen führt.

Die Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften, die zu einer Erhöhung der Vermögenssteuer und des Eigenmietwerts führt, zeigt, wie richtig und wichtig das Anliegen der Motion ist, denn der Fiskus kassiert gleich doppelt. Durch die Erhöhung der Liegenschaftswerte zahlt der Eigenheimbesitzer eine Steuer auf ein Vermögen, das er nicht realisiert. Denn für ihn hat das Haus nicht einen höheren Wert, nur weil die Steuerverwaltung dieses von einem auf den anderen Moment höher einschätzt. Verkauft der Eigenheimbesitzer sein Haus zu einem späteren Zeitpunkt, schöpft die Steuerverwaltung diese Wertsteigerung gerade nochmals über die Grundstückgewinnsteuer ab. Diesen Begehrlichkeiten muss Einhalt geboten werden.

Die Basler FDB trauert um

Marcel Schweizer

Am vergangenen 6. Juni hat Marcel Schweizer den Kampf mit seiner schweren Krankheit verloren. Wie es in der Todesanzeige in den Printmedien heisst, ist er, umgeben von seiner Familie, friedlich eingeschlafen Er wurde 64 Jahre alt.

Politisch vertrat Marcel Schweizer, Geschäftsführer und Inhaber eines Gartenbaubetriebes in Riehen, die FDP Riehen/Bettingen im Einwohner- und  im Gemeinderat der Landgemeinde, als auch im Grossen Rat des Stadtkantons.

Stadtbekannt wurde Marcel Schweizer als allseits geschätzter Präsident des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, den er zwischen 2010 und 2022 souverän führte und massgeblich prägte. Als Unternehmer einer KMU wusste er jederzeit, welche Bedürfnisse das Gewerbe hat, und er verstand es meisterlich dessen Anliegen in die Politik zu bringen und dort auch erfolgreich zu vertreten.

Marcel Schweizer war nicht der sture Interessensvertreter des Gewerbes sondern er war ein jovialer, humorvoller und hilfsbereiter Mensch, der auch einzustecken verstand, ohne anschliessend nachtragend zu sein.

Die Basler FDP wird ihren Mandatsträger in bester Erinnerung behalten und entbietet seiner Frau Silvia, die sein politisches Erbe derzeit im Grossen Rat weiterführt, und seiner Familie ihre herzliche Anteilnahme.

Max Pusterla   

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

  • 7
    Grossräte
  • 1
    Bürgerrätin
  • 3
    Bürgergemeinderäte
  • 2
    Gemeinderätinnen
  • 5
    Einwohnerräte
  • 12
    Richter

Entdecken Sie die Sektionen des Kantons