Mit dem Vorstoss soll das Potenzial für unsere Wirtschaft bei jungen Frauen und Männern auch während deren Elternzeit besser ausgeschöpft werden. Statt der Ausdehnung staatlicher Leistungen oder Ansprüchen gegenüber den Arbeitgebenden sollen hierfür die richtigen Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern geschaffen werden.
Mehr als die Hälfte der Frauen, die mit einem Partner zusammenleben und Kinder unter 12 Jahren haben, sind nicht oder mit einem Pensum von weniger als 50% berufstätig. Bei den alleinerziehenden Frauen ist der Anteil der Berufstätigen leicht höher.
Ein wesentlicher Faktor hierfür ist der Umstand, dass der steuerlich abziehbare Betrag für Kinderbetreuungskosten auf maximal CHF 10'000 pro Kind und Jahr beschränkt ist, obwohl die Elternbeiträge für eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche auch gemäss dem offiziellen Tarif CHF 2‘200 pro Monat resp. CHF 26'400 pro Jahr und Kind betragen. Damit wird ein unerwünschter negativer Anreiz geschaffen.
Die Motion von Grossrat Mark Eichner sorgt dafür, dass dieser negative Anreiz beseitigt wird und verbessert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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