Der Veloverkehr in Basel-Stadt hat zwischen 2010 und 2024 um 65 Prozent zugenommen und stellt einen wichtigen Baustein der städtischen Mobilität dar. Dass der Regierungsrat das Alltagsnetz von 210 auf 177 Kilometer konzentriert ist aus Sicht der FDP ein richtiger Schritt im dicht bebauten Stadtkanton. Auch die stärkere Abstimmung mit den Nachbarkantonen, die Einbindung in grosse Arealentwicklungen wie Klybeckplus oder Dreispitz sowie der Ausbau von Veloparkierungsanlagen entsprechen den Bedürfnissen einer modernen Agglomeration. Bei der Einteilung in Velovorzugsrouten sowie Haupt- und Nebenverbindungen braucht es jedoch klare Angaben zu den jeweiligen baulichen Standards, Qualitätsanforderungen und Signalisationen.
Keine Privilegierung auf Kosten anderer Verkehrsträger
Kritisch beurteilt die FDP die im Bericht verankerte Priorisierung des Veloverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Der öffentliche Raum in Basel ist knapp und muss den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmenden, vom Fuss- und Wirtschaftsverkehr über den öffentlichen Verkehr bis hin zu Begrünung und Gewerbe, gerecht werden. Ziel einer modernen Verkehrspolitik muss deshalb ein funktionierendes Gesamtsystem sein und nicht die einseitige Bevorzugung eines einzelnen Verkehrsträgers. Das Auto bleibt für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung und des Gewerbes unverzichtbar. Pauschale Einschränkungen lehnt die FDP ab. Für Konflikte im Strassenraum braucht es nachvollziehbare Kriterien und eine Interessenabwägung, die auch das Gewerbe und die Anwohnenden einbezieht.
Standards und Priorisierung
Die FDP lehnt zudem ab, dass die internen Standards Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur auf Velovorzugsrouten grundsätzlich Vorrang gegenüber den Kapazitäten des rollenden und ruhenden motorisierten Verkehrs erhalten sollen. Massgebend müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Normen sein. Zusätzliche kantonale Vorgaben dürfen nicht automatisch zu einer einseitigen Verlagerung zulasten anderer Verkehrsträger führen.
Kritisch beurteilt die FDP ausserdem, dass der Teilrichtplan zahlreiche Infrastrukturvorhaben festlegt, ohne deren finanzielle Auswirkungen, Priorisierung, wirtschaftlichen Nutzen und Folgen für die Verkehrssicherheit ausreichend auszuweisen. Auch wenn die konkrete Umsetzung in nachgelagerten Verfahren erfolgt, schafft der Richtplan planerische Erwartungen und bindet künftige Handlungsspielräume. Infrastrukturinvestitionen sollen deshalb dort erfolgen, wo sie für das gesamte Verkehrssystem den grössten Nutzen bringen.
Sicherheit durch Infrastruktur und Verhalten
Die FDP begrüsst die geplante Identifikation und Behebung von Schwach- und Gefahrenstellen. Verkehrssicherheit darf sich jedoch nicht auf bauliche Massnahmen beschränken. Ebenso wichtig sind Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln durch alle Verkehrsteilnehmenden. Die FDP fordert deshalb eine stärkere Gewichtung von Sicherheits- und Verhaltenskampagnen.
Transparente Daten- und Fachgrundlagen
Bei der kantonalen Verordnung verlangt die FDP eine klare Begrenzung der Fachstelle Velo auf ihre Koordinations- und Fachfunktion sowie eine breitere Mitwirkung von Gewerbe und Wirtschaft, die Anwohnerschaft sowie weitere betroffene Kreise.
Die FDP fordert ausserdem transparente Daten- und Fachgrundlagen. Die von der Fachstelle erarbeiteten Grundlagen und Geobasisdaten müssen öffentlich, nachvollziehbar und sachlich dokumentiert sein. Sie sollen nicht nur der Veloförderung dienen, sondern auch eine faire Beurteilung der Auswirkungen auf Wirtschaft, Verkehr, Quartiere und andere Nutzungen ermöglichen.
Die aus der Stellungnahme abgeleitete Forderungen der FDP Basel-Stadt:
Ausgewogene Verkehrspolitik: Keine pauschale Priorisierung des Veloverkehrs zulasten anderer Verkehrsträger; klare Kriterien für die Interessenabwägung im öffentlichen Raum.
Klare Hierarchien: Verbindliche Angaben zu den baulichen Standards, Qualitätsanforderungen und zur Signalisation von Velovorzugsrouten, Haupt- und Nebenverbindungen.
Gesetzeskonforme Standards: Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Normen anstelle zusätzlicher kantonaler Vorgaben, die andere Verkehrskapazitäten unverhältnismässig beeinträchtigen.
Nachvollziehbare Planung: Offenlegung der finanziellen Auswirkungen, der Priorisierung, des wirtschaftlichen Nutzens und der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit bei den Infrastrukturvorhaben.
Breite Mitwirkung: Einbezug von Gewerbe und Wirtschaft, Anwohnenden und weiteren betroffenen Kreise.
Ausgewogene Fachstellen-Kompetenzen: Beschränkung der Fachstelle Velo auf ihre Koordinations- und Fachfunktion.
Transparente Datengrundlagen: Öffentliche, nachvollziehbare und sachlich dokumentierte Fachgrundlagen und Geobasisdaten.
Faire Interessenabwägung: Berücksichtigung der Auswirkungen auf Wirtschaft, Verkehr, Quartiere und weitere Nutzungen.
Mehr Verkehrssicherheit: Stärkere Sicherheits- und Verhaltenskampagnen sowie Förderung der Verkehrserziehung an Schulen.
- Wirksames Monitoring: Ergänzung des Monitorings durch konkrete Zielwerte, Erfolgskriterien und einen verbindlichen Mechanismus zur Anpassung oder Priorisierung von einzelnen Massnahmen.
- Gleichbehandlung Mikromobilitätshubs: Für Mikromobilitätshubs sollen grundsätzlich dieselben Bewilligungspflichten und rechtlichen Anforderungen gelten wie für andere gewerblichen Nutzungen.