Vernehmlassungen

Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt begrüsst in ihrer Vernehmlassung die Pläne der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft für eine gemeinsame Gesundheitsversorgung. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um das Wachstum der Kosten im Gesundheitswesen dämpfen zu können. Dies jedoch nur, wenn die Instrumente auch konsequent genutzt werden. Mit Vorbehalten äussert sie sich hingegen gegenüber den Plänen, das Universitätsspital Basel und das Kantonsspital Baselland zu fusionieren. Die Vorteile eines solchen Zusammenschlusses sind für die FDP noch zu wenig ersichtlich. Die Regierungen werden in der definitiven Vorlage detaillierter aufzeigen müssen, welche Verbesserungen die Region von einer Fusion erwarten kann.

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Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt lehnt die vom Regierungsrat vorgelegte Revision des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) und der Parkplatzverordnung (PPV) in dieser Form ab. Obwohl Basel-Stadt schon heute als einziger Kanton eine Maximalzahl für Parkplätze kennt und die Verkehrssteuerung über eine strenge Parkplatzpolitik in den letzten Jahren gescheitert ist, sollen neue Regulierungen eingeführt werden. Sollte die Vorlage nicht massive Korrekturen erfahren, wird die FDP diese Vorlage ablehnen.

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Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Revision der Bau- und Planungsverordnung (BPV) das Vorhaben, die Kompetenzen der Stadtbildkommission neu zu regeln. Während heute die Entscheide der Stadtbildkommission fast immer verbindlich sind, soll dies künftig nur noch für die Schonzone und bei Fällen von grosser Tragweite gelten. Nach einer Evaluationsphase sind für die FDP auch weitergehende Liberalisierungen denkbar.

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Die Basler FDP.Die Liberalen begrüsst die Pläne der Regierung zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Eine mutige Umsetzung, wie sie die FDP BS in ihrem Positionspapier vom Februar 2015 gefordert hat, ist zentral für den Erhalt der Attraktivität des Standorts Basel. Besonders die Senkung der Gewinnsteuer von maximal 22% auf 13 % verspricht, dass Basel seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern kann. Auch die Massnahmen zur Innovationsförderung wie die Einführung der Patentbox sind auf die Bedürfnisse der Schweiz und insbesondere unseres Kantons bestens zugeschnitten.

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Die Basler FDP.Die Liberalen lehnt den Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes und namentlich das angestrebte Lohnabzugsverfahren dezidiert ab und hat dies in ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort klar zum Ausdruck gebracht. Nach Ansicht der FDP ist diese Massnahme rechtlich fragwürdig und kann das angestrebte Ziel einer Vermeidung von Betreibungen und Steuerausfällen nicht erreichen. Die Vorlage führt zudem zu einer völlig unverhältnismässigen zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber und zu einer Entmündigung der Steuerzahler.

Der Steuerzahler hat bereits heute die Möglichkeit, einen Dauerauftrag zur regulären Begleichung seiner Steuerschuld in Auftrag zu geben. Insofern der Lohnabzug freiwillig ist, steht zu befürchten, dass dieselben Bürger, die keinen Dauerauftrag benutzen, auch vom Lohnabzug keinen Gebrauch machen werden. Selbst wenn dem Steuerzahler dieser minimale Aufwand abgenommen würde, so entbindet dies die Bürger nicht einer Finanzplanung für ihre übrigen Verpflichtungen. So bleiben namentlich die Steuerverpflichtungen auf Gemeinde- und Bundesebene von der geplanten Massnahme ausgenommen.

 

Die Vorlage hält fest, dass mit der Umsetzung jährliche Mehrkosten von 2.4 Mio. CHF und einmalige Umsetzungskosten von 2.6 Mio. CHF verbunden wären. Ferner würde diese neue Regulierung Basler Unternehmen zusätzlich mit einem Mehrfachen dieses Betrages administrativ und finanziell belasten. Unternehmen, die ohnehin bereits durch den starken Franken, den zunehmenden Einkaufstourismus und der steigenden Regulierung unter Druck sind. Die notwendige Anpassung der Buchhaltung sowie der Kontrollmassnahmen, um ein reibungsloses und genaues Lohnabzugsverfahren gewährleisten zu können würde zu Mehraufwänden führen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Als liberale Partei legt die FDP Wert darauf, dass im Verhältnis zum Staat den Bürgern die grösstmögliche Freiheit belassen wird. Die vorliegende Gesetzesrevision stellt sämtliche Steuerpflichtige unter den Generalverdacht, unfähig oder unwillig zu sein, ihre Steuerpflicht fristgerecht zu erfüllen und versucht sie zu Steuervorauszahlungen zu verpflichten. Sie können sich zwar dem Verfahren entziehen, aber lediglich durch ein explizites „opting-out“. Wegen einiger säumiger Zahler entmündigt also das Lohnabzugsverfahren alle Steuerpflichtigen, obwohl die meisten ihre Steuerschulden ordnungsgemäss bezahlen.

 

Kontakt:

Stephan Mumenthaler, Präsident der Fachkommission für mehr und bessere Arbeitsplätze, 079 593 91 63

Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07

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